Gebührenrechner RVG/GKG

Gebühren Tabellen 2025

☷  STREITWERT

500 €25.000 €

Gebührenstufe: bis 5.000 €

▣  ANWALTSGEBÜHREN · RVG

1,3 ×
Nettogebühr

Ohne Auslagen und Umsatzsteuer


Auslagen · Nr. 7002 VV RVG
Umsatzsteuer · 19 %
Gesamt RVG

▥  GERICHTSGEBÜHREN · GKG

3,0 ×
Gerichtsgebühren

Streitwert eingeben

0,01 € bis 500.000 €. Zum Beispiel 20.000,00. Zwischenwerte werden der nächsten Tabellenobergrenze zugeordnet.

Berechnungsgrundlagen

Einzelne Wertgebühr nach § 13 RVG und § 34 GKG. Tabellen ab 01.06.2025, Quellenstand 18.10.2026.

Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG: 20 % der Nettogebühr, höchstens 20 €. Umsatzsteuer: 19 % auf Nettogebühr einschließlich Pauschale. Regelbesteuerung wird vorausgesetzt.

Reguläre Mindestgebühr: 15 € bei positivem Satz. Satz 0 bedeutet keine Gebühr. MB: 0,5-Gerichtsgebühr, mindestens 38 € nach Nr. 1100 KV GKG. Die RVG-Auswahl bleibt dabei unverändert. Zahlenbuttons und GKG-Regler beenden den MB-Modus.

Streitwerte 0,01 € bis 500.000 €. Keine Altgebühren, Anrechnungen, PKH- oder Inkasso-Sonderfälle. Keine Berechnung des gesamten Prozesskostenrisikos; keine weiteren Auslagen. Übergangsvorschriften und Gebührentatbestand im Einzelfall prüfen.

Berechnung in ganzen Cent mit kaufmännischer Rundung. Die Satzregler berechnen jeweils eine einzelne Gebühr, keine Summe verschiedener Gebühren. Alle Berechnungen bleiben im Browser. Keine externen Schriftarten, Analyse- oder Werbedienste.